NEWS
01.04.2022
Öffentliche Planauflage
Teilrevision/Aktualisierung Ortsplanung Scheuren
Der Gemeinderat Scheuren bringt gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung (Umsetzung BMBV und weitere Anpassungen im Baureglement, Änderung Zonenplan, Festlegung Gewässerräume) zur öffentlichen Auflage.
Das Geschäft umfasst folgende Unterlagen:
· Baureglement
· Änderung Zonenplan
· Zonenplan Gewässer
· Erläuterungsbericht
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 07. April 2022 bis 09. Mai 2022 öffentlich auf. Diese können während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Scheuren oder über nachstehende PDF-Dateien eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Scheuren, Hauptstrasse 56, 2556 Scheuren, einzureichen.
Der Gemeinderat
14.02.2022
Schliessung üses Lädeli GmbH in Aegerten
Wir haben die Mitteilung erhalten, dass das Lebensmittelgeschäft und Postagentur üses Lädeli GmbH in Aegerten schliessen musste. Ab sofort werden alle Postgeschäfte über die Poststelle Brügg abgewickelt.
Grüngutvignetten der Einwohnergemeinde Scheuren können derzeit nur noch bei der Gemeindeverwaltung Scheuren während den Schalteröffnungszeiten bezogen werden.
Besten Dank für Ihr Verständnis.
10.01.2022
Aus dem Gemeinderat
Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung in der Region
Biel/Bienne-Seeland-Berner Jura
Der Gemeinderat Scheuren unterstützt die Konsultationsumfrage der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern für die Leistungsperiode 2024 bis 2027, die Liste der Kulturinstitutionen von regionaler Bedeutung mit folgenden Gesuchen zu ergänzen, beziehungsweise anzupassen und ab 2024 zu unterstützen:
Baubewilligung
Lüdi Marc, Hauptstrasse 5, Scheuren; Umnutzung Restaurant in Wohnnutzung, sowie Terrassenanbau an der Südfassade und Erstellung einer Sichtschutzwand auf Parzelle Nr. 71, Scheuren.
Die Umnutzung und der Terrassenanbau wurde an der Sitzung vom 1. November 2021 bewilligt. Die Sichtschutzwand wurde in Absprache mit dem Berner Heimatschutz am 10. Januar 2022 bewilligt.
Regionale Tierkörpersammelstelle Lyss – Neubau Projekt
Die Regionale Tierkörpersammelstelle Lyss entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen des Kantonalen Veterinäramtes. Zudem bemängelt die ARA den heutigen Standort der Anlage. Die Gemeinde Lyss, Betreiberin der Regionalen Tierkörpersammelstelle, suchte nach einem neuen Standort und plant nun ein Neubauprojekt, dessen Gesamtkosten sich auf CHF 900‘000.00 belaufen. Der Kostenanteil für die Gemeinde Scheuren beläuft sich auf rund CHF 2‘700.00.
Der Gemeinderat Scheuren unterstützt das Neubauprojekt und wird im Budget 2024 die entsprechenden Kosten einstellen.
Der Gemeinderat
01.01.2022
Anpassung Hundetaxe per 01. Januar 2022
Gestützt auf Art. 29 Abs. 3 des Gebührenreglements der Einwohnergemeinde Scheuren machen wir bekannt, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 20. September 2021 den Gebührentarif für die Hundetaxe von CHF 50.00 pro Hund auf CHF 80.00 pro Hund erhöht hat. Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich.
Die Anpassung tritt per 01. Januar 2022 in Kraft.
01.01.2022
Anpassung Gebührenverordnung Abwasser per 01. Januar 2022
Gestützt auf Art. 27 Abs. 2 Bst. b des Abwasserentsorgungsreglements der Einwohnergemeinde Scheuren machen wir bekannt, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 20. September 2021 die Gebührenverordnung für die jährlich wiederkehrende Grundgebühr für das Abwasser im Bereich Wohnung wie folgt angepasst hat.
Die Grundgebühr pro Wohnung beträgt CHF 60.00 bis CHF 140.00 (alt CHF 70.00 bis CHF 140.000).
Die Anpassung tritt per 01. Januar 2022 in Kraft.
13.12.2021
Publikation Fakultatives Referendum
Genehmigung Verpflichtungskredit «Anschaffung Schulbus»
Der Gemeinderat Scheuren hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2021 den Verpflichtungskredit von CHF 67'000.00 für die Anschaffung eines neuen Schulbusses genehmigt.
Neue Ausgaben über CHF 50'000.00 bis CHF 100’0000.00 unterliegen gemäss (OgR) Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Scheuren, Art. 11 Abs. 2 Bst. a, dem fakultativen Referendum.
Mindestens 18 Stimmberechtigte können gegen Gemeinderatsbeschlüsse, welche dem fakultativen Referendum unterstehen, eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung verlangen (Art. 27 OgR).
Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim Gemeinderat Scheuren, Hauptstrasse 56, 2556 Scheuren, beträgt 30 Tage ab Publikation im Nidauer Anzeiger.
Die Unterlagen zum Geschäft liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können während den Schalteröffnungszeiten eingesehen werden oder Sie können diese hier einsehen:
Der Gemeinderat
27.10.2021
Achtung: Vermeintlich externe Inkassofirmen im Namen der Steuerverwaltung unterwegs!
Sollten Sie einen Brief von einer in der Schweiz ansässigen Inkassofirma erhalten, welche im Namen der Steuerverwaltung des Kantons Bern Geld eintreibt, möchten Sie bitte vorsichtig sein. Es handelt sich hierbei um eine neue Betrugsmasche!
Die Steuerverwaltung des Kantos Bern treibt Steuerschulden immer selber ein und beauftragt damit nie externe Firmen. Vernichten Sie solche Schreiben und bezahlen Sie die gefordeten Beiträge auf keinen Fall.
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Brief, E-Mail, Telefon oder auch SMS wirklich von der Steuerverwaltung kommt, scheuen Sie sich nicht, sich bei der Steuerverwaltung zu melden: Telefon 031 633 60 01
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AGENDA
07.04.2022 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Kirchgemendehaus, Orpund
12.05.2022 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Kirchgemendehaus, Orpund
16.06.2022 14.30 Uhr Seniorennachmittag im Kirchgemendehaus, Orpund
24.06.2022 18.00 Uhr Scheuren-Abend
08.12.2022 20.00 Uhr Gemeindeversammlung Scheuren
Informationen Grünabfuhr
Was:
Häckselmaterial, Rasenschnitt, Heckenschnitt etc. in offenen Behältern (keine Säcke) von 15 kg Gewicht.
Äste, Zweige und dergleichen, nicht länger als 1.50 m und 0.50 m Durchmesser, geschnitten und als Bündel bereitgelegt. Bündel dürfen nur mit Hanfschnüren zusammengebunden sein (keine Kunststoffschnüre!). Bitte auch das Gewicht beachten.
ACHTUNG! Grünabfuhrgut, welches nicht wie vorerwähnt bereitgestellt wird, kann nicht abgeführt werden. In diesem Fall muss der Eigentümer die Abfuhr auf eigene Kosten organisieren.
Wo:
Am Strassenrand, bei Ihrem Haus- und Gartenzugang, gut sichtbar bereitstellen (der Sammelanhänger erfordert eine Zufahrt von über 2.5 m Breite).
Abfuhrkalender und Abfallinfo
Botschaft / Jahresrechnung / Budget
Scheuren Post