Willkommen in der Gemeinde Scheuren
NEWS
21.11.2024
Öffentliche Auflage im Genehmigungsverfahren
(Art. 60 Abs. 3 BauG und Art. 122 Abs 7 BauV)
Der Gemeinderat von Scheuren bringt, gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) Änderungen der an der Gemeindeversammlung vom 28. Juni 2022 beschlossenen «Aktualisierung der Ortsplanung» (Umsetzung BMBV im Baureglement und Änderung Zonenplan) zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen in der Zeit vom 22. November 2024 bis 23. Dezember 2024 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Scheuren öffentlich auf oder können nachfolgend eingesehen werden.
Baureglement, Änderungen im Genehmigungsverfahren
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Scheuren, Hauptstrasse 56, 2556 Scheuren, einzureichen. Es können nur gegen die Änderungen bzw. gegen die bezeichneten Auflagegegenstände gemäss Baureglement und Zonenplan sowie Schutzzonenplan (Änderung der Legende) Einsprache erhoben werden.
In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).
Gemeinderat Scheuren
26.09.2024
Botschaft ab 2025 in digitaler Form
Ab 2025 wir die Botschaft der Gemeindeversammlung nur noch Online verfügbar sein. Bisher wurde die Botschaft mindestens einmal jährlich an rund 250 Haushalte verschickt. An der Versammlung selber nehmen zwischen 40 bis 60 Personen teil. Grund für die Veränderung ist das Gesetz über die Digitale Verwaltung sowie aus ökologischen Überlegungen.
Bürgerinnen und Bürger, welche die Botschaft der Gemeindeversammlung weiterhin in Papierform wünschen, haben folgende Möglichkeiten:
- An der nächsten Gemeindeversammlung im Dezember 2024 können Sie sich in der dafür vorgesehenen Liste eintragen.
- Mittels Anmeldeformular, welches mit einem Flyer zu gegebener Zeit zugestellt wird.
- Oder wenden Sie sich direkt an die Gemeindeschreiberei (Tel. 032 355 16 56 / Mail: verwaltung@scheuren.ch).
Besten Dank für Ihr Verständnis.
22.04.2024
Notfalltreffpunkt - Informationen für die Bevölkerung
Um bei Katastrophen und in Notlagen die Sicherheit für die Bevölkerung zu erhöhen, hat der Kanton Bern Notfalltreffpunkte NTP eingerichtet. Im Ereignisfall nehmen die Gemeinden diese in Betrieb. Die NTP stehen danach der Bevölkerung als Anlauf- und Informationsstelle zur Verfügung.
Für die Gemeinde Scheuren befindet sich der Notfalltreffpunkt beim Gemeindehaus, Gottstattstrasse 12, 2552 Orpund. Auf www.notfalltreffpunkt.ch finden Sie auch alle weiteren Notfalltreffpunkte in der ganzen Schweiz.
Auf der Website des Kantons Bern finden Sie weitere Erläuterungen zum Notfalltreffpunkt und hier können Sie den umfassenden Flyer herunterladen. Dieser wurde zusammen mit dem Nidauer Anzeiger bereits in alle Haushaltungen verschickt.
01.03.2024
eUmzugCH - Ab 1. März 2024 ist die Gemeinde Scheuren an "eUmzugCH" angeschlossen.
Sowohl Schweizer:innen als auch ausländische Staatsangehörige können unabhängig von den Schalteröffnungszeiten einen Umzug (Wegzug/Zuzug/Umzug innerhalb der Gemeinde) vollständig elektronisch melden. Dieser elektronische Service ist eine Ergänzung zur persönlichen Meldung am Schalter der Einwohnerkontrolle.
Grundvoraussetzungen für die Nutzung ist, dass die entsprechende Wegzugsgemeinde "eUmzugCH" auch anbietet. Aktuell ist dies noch nicht in allen Gemeinden und Kantonen der Schweiz möglich.
Wichtig zu wissen: Der Online-Dienst steht für Wochenaufenthalter:innen nicht zur Verfügung. Diese An- bzw. Abmeldung erfolgt weiterhin persönlich am Schalter.
Den Link zum Portal "eUmzugCH" finden Sie auf unserer Website (auf der Startseite "Home" rechts unter den Links).
01.01.2024
Spartageskarten SBB - Ab Januar 2024 bei der Gemeindeverwaltung Scheuren erhältlich!
Die «Spartageskarte Gemeinde» ist ein Reisedokument, welches für den gewählten Tag bis um 05.00 Uhr des Folgetags auf sämtlichen Strecken des GA-Geltungsbereichs gültig ist. Sie erlaubt unbeschränkt viele Fahrten mit Bus, Tram, Zug und teilweise auch mit dem Schiff. Private Autobusunternehmen und Seilbahnen gewähren meist eine Ermässigung. Die Spartageskarte Gemeinde löst per 01.01.2024 die alte Tageskarte Gemeinde der SBB ab.
Die SBB stellt schweizweit ein Tageskontingent zur Verfügung. Ist dieses für den gewünschten Reisetag ausgeschöpft, kann schweizweit bei keiner anderen Gemeinde eine Spartageskarte gekauft werden. Diese ist zudem neu personalisiert (mit Angabe von Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum).
Auf nachfolgendem Link können Sie prüfen, ob zum gewünschten Reisetag noch eine Spartageskarte Gemeinde verfügbar ist:
Achtung! Spartageskarten können nur am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden. Falls Sie eine Spartageskarte erwerben möchten, so müssen Sie diese persönlich bei uns am Schalter (nach telefonischer Absprache auch ausserhalb der Schalteröffnungszeiten), mit einem gültigen Ausweisdokument kaufen.
Weitere Informationen finden Sie unter Dienstleistungen (Diverses > Spartageskarten Gemeinden der SBB).
Gemeinderat Scheuren
AGENDA
Diverse Termine und Anlässe
30.08.2024
| 17.00 Uhr
| Olympia-Feier auf dem Hof der Familie Ambühl, Meienriedweg 14, Scheuren |
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Kartonsammlung
Alle zwei Monate (Januar, März, Mai, Juli, September, November), jeweils am 1. Dienstag:
09.01.2024, 05.03.2024, 07.05.2024, 02.07.2024, 03.09.2024, 05.11.2024
Papiersammlung
Sammlung durch die Schule 2556:
Donnerstag, 14.03.2024 und Donnerstag, 12.09.2024
Grünabfuhr
Bitte Grüngut jeweils am Abfuhrtag ab 08.00 Uhr bereitstellen (siehe auch Abfuhrplan):
jeweils Mittwochs
Januar: 10.01.2024
Februar: 07.02.2024
März: 06.03.2024 und 27.03.2024
April: 17.04.2024
Mai: 08.05.2024 und 29.05.2024
Juni: 19.06.2024
Juli: 10.07.2024 und 24.07.2024
August: 14.08.2024
September: 04.09.2024 und Montag, 23.09.2024
Oktober: 16.10.2024
November: 06.11.2024
Dezember: 11.12.2024
Informationen Grünabfuhr
Was:
Häckselmaterial, Rasenschnitt, Heckenschnitt etc. in offenen Behältern (keine Säcke) von 15 kg Gewicht.
Äste, Zweige und dergleichen, nicht länger als 1.50 m und 0.50 m Durchmesser, geschnitten und als Bündel bereitgelegt. Bündel dürfen nur mit Hanfschnüren zusammengebunden sein (keine Kunststoffschnüre!). Bitte auch das Gewicht beachten.
ACHTUNG! Grünabfuhrgut, welches nicht wie vorerwähnt bereitgestellt wird, kann nicht abgeführt werden. In diesem Fall muss der Eigentümer die Abfuhr auf eigene Kosten organisieren.
Wo:
Am Strassenrand, bei Ihrem Haus- und Gartenzugang, gut sichtbar bereitstellen (der Sammelanhänger erfordert eine Zufahrt von über 2.5 m Breite).
Abfuhrkalender und Abfallinfo
Botschaft / Jahresrechnung / Budget
Scheuren Post
(Redaktionsschluss Ausgabe Frühling: erste April-Woche / Ausgabe Herbst: erste Oktober-Woche)