Politik

Nächste Gemeindeversammlung in der Gemeinde Scheuren

GV Juni: Mittwoch, 12. Juni 2024
GV Dezember: Mittwoch, 04. Dezember 2024
 

Die Versammlung findet jeweils um 20.00 Uhr statt.

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung stellt gemäss Gemeindegesetz das oberste Organ der Gemeinde dar und wird als Legislative bezeichnet. Diese fällt sämtliche Entscheide wie Genehmigung des Budgets, Änderungen von Reglementen oder grössere finanzielle Verpflichtungen.


Stimmberechtigt ist, wer die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, das 18. Altersjahr erreicht und seit drei Monaten Wohnsitz in der Gemeinde Scheuren hat. Als Gast ohne Stimmabgabe dürfen auch Nichtstimmberechtigte der Gemeindeversammlung beiwohnen.

Gemäss Art. 5 des Organisationsreglementes der Gemeinde Scheuren beschliesst die Gemeindeversammlung:

  • Die Annahme, Abänderung und Aufhebung von Reglementen
  • Das Budget der Erfolgsrechnung, die Anlage der obligatorischen sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern
  • Soweit CHF 100'000.00 übersteigend:
  • Neue Ausgaben
  • Von Gemeindeverbänden unterbreitete Sachgeschäfte
  • Bürgschaftsverpflichtungen und ähnliche Sicherheitsleistungen
  • Rechtsgeschäfte über Eigentum und beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken
  • Anlagen in Immobilien oder Beteiligung an juristischen Personen des Privatrechts mit Ausnahme von Anlagen des Finanzvermögens
  • Gewährung von Darlehen mit Ausnahme des Finanzvermögens
  • Verzicht auf Einnahmen
  • Anhebung oder Beilegung von Prozessen oder deren Übertragung an ein Schiedsgericht. Massgebend ist der Streitwert
  • Entwidmung von Verwaltungsvermögen und
  • Die Übertragung öffentlicher Aufgaben auf Dritte
  • Bei Gemeindeverbänden: den Ein- und Austritt sowie Reglemente, die den Gemeinden zur Beschlussfassung zugewiesen werden
  • Die Einleitung sowie die Stellungnahme der Gemeinde innerhalb des Verfahrens über die Bildung, Aufhebung oder Gebietsveränderung von Gemeinden.

Gemeinderat

Der Gemeinderat amtet als vollziehende Behörde der Gemeinde (Exekutive). Er ist verantwortlich für die Geschäfte, die ihm durch Reglemente und Beschlüsse der Gemeindeversammlung übertragen werden und vertritt die Gemeinde gegen aussen. Zudem ist er für die Genehmigung der Jahresrechnung zuständig.

Die Gemeinderatsmitglieder werden nach dem Majorzverfahren für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Der/die Gemeindepräsident/in wird aus den amtierenden Mitgliedern des Gemeinderates an der Gemeindeversammlung gewählt. Die Wahl findet jeweils zwei Jahre nach den Wahlen der Gemeinderatsmitglieder:innen statt.

Amtierender Gemeinderat, Amtsperiode 2023 - 2026

Andreas Minder
Gemeindepräsident – Ressort Präsidiales, Finanzen und Steuern, Landwirtschaft und Forst
Tel. 079 316 25 16
(Stellvertretung: Markus Brawand)

Markus Brawand
Vizegemeindepräsident – Ressort Bildung
Tel. 079 159 99 87
(Stellvertretung: Sabine Frei)

Regina Häni
Gemeinderätin – Ressort Kultur und Freizeit, Sicherheit und Verkehr
Tel. 078 698 78 88
(Stellvertretung: Raphael Aufranc - Sicherheit und Verkehr / Andreas Minder - Kultur und Freizeit)

Sabine Frei 
Gemeinderätin – Ressort Soziales
Tel. 079 209 43 43
(Stellvertretung: Regina Häni)

Raphael Aufranc
Gemeinderat – Ressort Bau und Raumplanung
Tel. 079 536 64 52

(Stellvertretung: Andreas Minder)

Wahlen und Abstimmungen

Das Wahllokal im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Scheuren ist am Abstimmungs- oder Wahlsonntag jeweils zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr geöffnet.

Stimmen Sie auf dem Postweg ab, muss der Wahlausweis zwingend unterschrieben werden. Dieser Wahlausweis muss auch unterschrieben werden, wenn das Couvert bei der Gemeindeverwaltung abgegeben oder dort in den Briefkasten gelegt wird. Letzteres ist am Abstimmungs- oder Wahlsonntag ebenfalls bis um 11.00 Uhr möglich. Bei Fragen steht Ihnen unsere Gemeindeschreiberin gerne zur Verfügung.

Abstimmungstermine

  • Sonntag, 03. März 2024
  • Sonntag, 09. Juni 2024
  • Sonntag, 22. September 2024
  • Sonntag, 24. November 2024

Es handelt sich hierbei um Blanko-Abstimmungstermine. Die jeweiligen eidgenössischen und/oder kantonalen Vorlagen, welche konkret zur Abstimmung gelangen, können Sie jeweils der Website der Bundeskanzlei entnehmen.

Wahltermine

Die nächsten eidgenössischen Wahlen finden wie folgt statt
- Nationalrat und Ständerat: im Jahr 2027
- Regierungsrat und Grossrat: im Jahr 2026

Die nächsten Gemeindewahlen (Gemeindepräsident) finden im Jahr 2024 statt.

Parteien

BOV Bürgerliche Ortsvereinigung Scheuren

Die Ortsvereinigung wurde am 11. März 1993 gegründet. Unter dem Namen „Bürgerliche Ortsvereinigung Scheuren (BOV) besteht eine selbständige politische Vereinigung in der Rechtsform eines Vereines.

Die BOV-Scheuren vereinigt Frauen und Männer mit bürgerlicher Einstellung und beteiligt sich an der Politik in der Gemeinde.

Die Mitgliedschaft wird erworben durch Bezahlung des Jahresbeitrages (CHF 30.00 pro Person oder Haushalt) und kann unkompliziert wieder aufgelöst werden, indem der Jahresbeitrag im nächsten Jahr nicht mehr bezahlt wird. Jedes Mitglied hat gleiche Stimm- und Antragsrechte und kann seine Meinung innerhalb der Vereinigung frei äussern und vertreten. Interessierte Mitbürgerinnen und Mitbürger wenden sich bitte an eines der unten aufgeführten Vorstandmitglieder.

Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Info-Merkblatt Orpund Scheuren Schwadernau

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